Das Erstgespräch und die Probestunden dienen dazu, sich kennen zu lernen, einen Einblick in die Problemzusammenhänge zu bekommen und um erste Therapieziele zu formulieren. Für die Weiterführung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, als Einzel- und/oder Gruppentherapie, wird dann ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. In der Kurzzeittherapie werden zunächst 12 Stunden mit der Option auf weitere 12 Stunden bewilligt, die als Kontingent zur Verfügung stehen. Verlängerungen sind darüber hinaus möglich. Zur Beantragung einer Kurzzeittherapie muss von Ihrem Haus- oder Facharzt ein Konsiliarbericht ausgestellt werden, das Formular dazu bekommen Sie von uns.
Die Diagnose(n) müssen auch der Krankenversicherung im Rahmen der Antragsstellung und der Abrechnung mitgeteilt werden. Ihre persönlichen Angaben werden natürlich vertraulich behandelt und nicht an die Krankenkasse, andere Personen oder Institutionen weitergegeben. Selbstverständlich besteht für den/die Psychotherapeut*in ärztliche Schweigepflicht. Für die Weitergabe von Informationen an Außenstehende, wie z.B. den Hausarzt bzw. die Hausärztin ist die schriftliche Einwilligung des Patienten / der Patientin notwendig. Die Unterlagen über die Therapie müssen zehn Jahre gesichert aufbewahrt werden. Innerhalb des Praxisteams tauschen wir uns im Rahmen einer Intervision anonymisiert über Patient*innen aus.
In der Regel wird eine Sitzung pro Woche abgehalten. An der Therapie sollten Sie möglichst kontinuierlich „dranbleiben“. Bei Psychotherapeutischen Behandlungen bestehen erfahrungsgemäß, auch bestätigt durch wissenschaftliche Untersuchungen, gute Besserungsaussichten. Dennoch ist es im Einzelfall möglich, dass eine Psychotherapie nicht den gewünschten Erfolg hat. Sollten Zweifel an der Art der Behandlung oder an den Erfolgsaussichten aufkommen, sollten diese unbedingt angesprochen werden. Nur so kann auf Bedenken eingegangen und sie in der Behandlung berücksichtigt werden. Wenn der Eindruck entsteht, dass der Zustand sich während der Therapie verschlechtert, sollte umgehend darüber gesprochen, nach Ursachen gesucht und weitere therapeutische Möglichkeiten geprüft werden. Ein nicht abgesprochenes Fernbleiben über mehr als 6 Wochen wird als Therapieabbruch betrachtet, der Therapieplatz wird nicht länger reserviert.
Änderungen des Gesundheitszustandes, Arztbesuche, Einnahme von Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka und Veränderungen in der Medikation sollen möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Auch der Wechsel der Krankenkasse während der laufenden Behandlung muss zeitnah mitgeteilt werden, damit die Behandlung ohne Probleme weiter mit der neuen Krankenkasse abgerechnet werden kann.