Psychotherapie Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung
Wir sind als Psychologische Psychotherapeuten kassenärztlich in Heikendorf zugelassen und können mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und der freien Heilfürsorge abrechnen.
Psychotherapie Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung
Odette Lassonczyk ist als Psychologische Psychotherapeutin kassenärztlich in Heikendorf zugelassen und kann mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Markus Hener ist approbierter Psychologischer Psychotherapeut und kann in begründeten Einzelfällen die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten können. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an uns.
Psychotherapie Kostenübernahme durch Privatversicherung und Beihilfe
Unsere Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten bewegen sich je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Ausführung der Therapie zwischen 116,64 Euro (2,9-facher Satz) und 140,77 Euro (3,5-facher Satz).
Die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und freie Heilfürsorge übernehmen in aller Regel die Kosten einer Psychotherapie. Bitte klären Sie vorab die Konditionen Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme.
Psychotherapie Kostenübernahme durch Privatversicherung, Beihilfe und freie Heilfürsorge
Die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und freie Heilfürsorge übernehmen aller Regel zumindest anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn ab, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie.
Unsere Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten bewegen sich je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Ausführung der Therapie zwischen 116,64 Euro (2,9-facher Satz) und 140,77 Euro (3,5-facher Satz).
Coaching, Paartherapie und Beratung – Selbstzahler
Coaching, Paartherapie und Beratungen sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Sie können Aufwendungen im Bereich des beruflich veranlassten Coachings ggf. steuerlich geltend machen.
Die Kosten bewegen sich je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Ausführung zwischen 120 Euro und 150 Euro. Eine Mehrwertsteuer wird darauf nicht erhoben.